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Wie viel „Miete“ zahlen Wohnungseigentümer:innen eigentlich?

Was kostet eigentlich eine Eigentumswohnung außer den Kapitalkosten (Zins und Tilgung des Hypothekenkredites)? Ob abbezahlt oder nicht, müssen Sie in Form eines sogenannten „Hausgeldes“ (auch Wohngeld genannt) als Wohnungseigentümer:in mit Ihrem Anteil für den laufenden Unterhalt des Gesamthauses aufkommen, in dem ihre Wohnung liegt. Was fällt da so an, über den Daumen gepeilt? Dafür gibt es eine Reihe von Richtzahlen.

Hausgeld

Wer eine Eigentumswohnung kauft, tritt per Gesetz automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Diese beauftragt in der Regel eine Verwalterin mit Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses, das aus dem Gemeinschafts- und dem Sondereigentum der Eigentümerinnen besteht. Jede Eigentümerin zahlt ein monatliches Hausgeld, mit dem die laufenden Kosten des Wohnhauses bestritten werden. Dazu gehören:

Heizkosten,

Müllentsorgung,

Haus- und Straßenreinigung,

Gebäudeversicherung,

Aufzugs- und Gartenpflege,

Hausmeister-Kosten,

das Verwalterhonorar,

die Kontoführungsgebühr für das Konto der Hausgemeinschaft

sowie ein Anteil an der Instandhaltungsrücklage.

Die Höhe des Hausgelds legt die Verwalterin fest und stützt sich dabei auf die Vorjahreswerte. Das schreibt sie in den Wirtschaftsplan. Die Eigentümer:innen beschließen über den Wirtschaftsplan. Zur Schätzung können als Faustregel 2,70 €/m² Wohnfläche pro Monat angesetzt werden. Bei 80 m² macht dies im Monat rund 216 € und ca. 2.600 € p.a. aus.

Bestandteile des Hausgeldes sind:

Verbrauchsabhängige Kosten

Wie bei einer Mietwohnung fallen bei einer Eigentumswohnung Bewirtschaftungskosten an, unter anderem für Heizung, Trink- und Abwasser, Allgemein-Strom, Kabelfernsehen, etc. Die Höhe dieser Kosten ist überwiegend vom ihren Verbrauchsgewohnheiten abhängig und deshalb kennen Sie diese Kosten von ihrer derzeitigen Miete.

Grundsteuer

Sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen müssen Grundsteuer zahlen. Die Höhe der Grundsteuer legt die Gemeinde mit einem Hebesatz fest. Sie können sich auf eine dreistellige Summe pro Jahr einstellen.

Instandhaltungsrücklage

Schließlich müssen Wohneigentümer:innen eine Rücklage bilden – für größere Reparaturen, die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Bausubstanz und technischen Anlagen wie Heizungssystem und Haustechnik. Dazu sind sie laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) angehalten. Da können bei einer notwendigen Dach-oder Betonsanierung bei Balkonen oder in der Tiefgarage schnell mal größere Summen zusammenkommen. Über Höhe und Anlageform der Rücklage kann die Wohnungseigentümerversammlung entscheiden.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen wollen, fragen Sie die Maklerin unbedingt, wieviel auf dem Rücklagenkonto ist. Wenn bei einem 30 Jahre alten Wohnhaus die Rücklage bescheiden ist, müssen Sie in den kommenden Jahren mit größeren Sonderzahlungen rechnen. Das sollten Sie bei der Verhandlung über den Kaufpreis berücksichtigen. Lassen Sie sich deshalb auch auf jeden Fall die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen. Dann haben sie einen recht guten Überblick, ob es Instandhaltungsstau im Haus gibt oder nicht.

Faustregel: bei unserer 80 m² Beispiel Wohnung und einem Baujahr 2010 können Sie von einer jährlichen Einzahlung auf das Rücklagenkonto von etwa 570 € pro Jahr ausgehen.

Summa summarum kommen so leicht 250 -300 € monatliche Kosten zusammen, zu denen Sie ihre direkten Verbrauchskosten aus der derzeitigen Miete noch dazu rechnen müssen.

 

(Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD) Bundesverband,10/2020)