Neue AfA für Wohngebäude mit Wenn und Aber
Neue AfA für Wohngebäude mit Wenn und Aber Geplante höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei Wohngebäuden Die geplante höhere (3 statt 2 %) Abschreibung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Absatz 5a Einkommensteuergesetz kann nur für neu erbaute Wohngebäude und -einheiten in Anspruch genommen werden. Aufstockungen von Bestandsbauten zum Wohnen fallen nicht darunter. Mit Ausnahmen: … Weiterlesen …

