Mehr Infos

Hausbesitzer? Lieber auf Nummer Versicherung!

Wer den Schaden hat, braucht für den „Schrott“ nicht zu sorgen? Doch, und das kann für jeden Immobilieneigentümer ziemlich teuer werden, der nicht versichert ist. Ohne der typisch deutschen Überversicherung anheimzufallen: Außer Ihrer Haustür sollten Sie drei wesentliche Versicherungen abschließen. Nämlich die…

Wohngebäudeversicherung

Donnerwetter, so schnell kann’s gehen! Gegen Blitzschlag, Sturm oder Hagel ebenso wie gegen Feuer oder einen Rohrbruch sind Sie mit einer Gebäudeversicherung gewappnet. Doch Vorsicht: Nicht jeder Sturm deckt ganze Dächer ab, und nicht jeder Anbieter deckt alle Schäden ab. Soll heißen: Die Leistungen können stark variieren. Einige Versicherer schließen beispielsweise Schadenfälle aus, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Schauen Sie also besonders gut hin, bevor Sie eine Police mit Ihrer Unterschrift besiegeln. Nicht schlecht ist eine Elementarschadensversicherung, die Naturgewalten mit einschließt. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Hausratversicherung

Es ist eine alte Weisheit: Man sollte nicht mit dem Feuer spielen. Damit es nicht auch noch finanziell brandgefährlich wird, bewahrt Sie eine Hausratversicherung vor dem Schlimmsten. Sie schützt die Einrichtung von den Möbeln bis hin zu sämtlichen Geräten in Ihrem Haushalt. Gewiss: Nichts erhebt sich wie Phönix aus der Asche. Doch kommt es zu einem Brand, ersetzt die Versicherung wenigstens den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Noch besser schützt eine Versicherung, die den Wiederbeschaffungszeitwert erstattet, also den Preisanstieg und den Neuwert des Hausrats berücksichtigt.

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Bewohnen Sie eine Immobilie nicht ausschließlich selbst oder sind Sie nicht privathaftpflichtversichert, empfiehlt sich dringend eine Versicherung zur Grundbesitzerhaftpflicht. Bestes Beispiel: das juristische Glatteis im Winter. Als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Haus schnee- und eisfrei zu halten, so dass Passanten dort nicht ausrutschen und sich verletzen. Sie wollen und können aber nicht 24 h mit dem Streueimer bereit stehen. Deshalb ist diese Versicherung Standard.

Fazit

Nichts ersetzt die Beratung eines Juristen – auch nicht dieser kleine Ratgeber. In jedem Fall gilt aber: Schauen Sie sich genau an, welche Versicherung für welche Schäden zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Anteil aufkommt. Sie wollen ja ruhig schlafen – und kein böses Erwachen.