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Grenzbebauung:
Bis hierher und nicht weiter

Grenzbebauung nur mit Genehmigung!

Was versteht man unter einer Grenzbebauung? Wo eine Grundstücksgrenze ist, da gibt es mindestens zwei Nachbarn. Damit die keinen Streit bekommen, ist die Grenzbebauung durch Vorschriften ziemlich genau geregelt.

Grenzbebauung heißt, wenn ein Gebäude direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wird. Das kann Vorteile bieten, wie die effiziente Nutzung des Grundstücks und mehr Platz für das Gebäude. Voraussetzung für die Grenzbebauung: Beide Nachbarn müssen das wollen und das jeweilige Ortsrecht muss dies zulassen. Ortsrecht und jeweilige Landesbauordnung sind maßgebend. Diese Regelungen legen fest, wie weit ein Gebäude von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss.

Beachten Sie 💡: Immer erst Genehmigung der Gemeinde einholen, dann bauen. Sonst gibt’s Ärger.