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Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

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Seit Juni 2023 gibt es die staatliche KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300 – das Programm mit zinsgünstigen Krediten löst das bisherige Baukindergeld ab. Die Klimavorgaben sind streng. Ein Überblick.

Das Bundesbauministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Neubau und den Kauf von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Das Programm, für das bis zu 350 Millionen Euro bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Details zum Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ hat Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am 31. Mai in Berlin vorgestellt.

KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ soll Wohneigentumsquote erhöhen

Ziel ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre Zinsbindung) – und damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie mit zwei Kindern sind laut Bundesregierung insgesamt Ersparnisse von mehr als 40.000 Euro möglich.

Das Programm im Überblick:

  • Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“.
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die / der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben will und in deren / dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
  • Kredithöchstbeiträge:
EH40-Standard und Anforderung an LebenszyklusEH40-Standard und QNG Plus oder QNG Premium
Familien mit ein oder zwei Kindern: 140.000 EuroFamilien mit ein oder zwei Kindern: 190.000 Euro
Familien mit drei oder vier Kindern: 165.000 EuroFamilien mit drei oder vier Kindern: 215.000 Euro
Familien mit fünf oder mehr Kindern: 190.000 EuroFamilien mit fünf oder mehr Kindern: 240.000 Euro
  • Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.

 Weitere Informationen: Richtlinie des Förderprogramms

 FAQ und Erklärpapier

Dass nach Ablauf des Baukindergeldes Ende des vergangenen Jahres ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt würde, teilte die Regierung im November 2022 mit. Bei einer Zinsverbilligung sei der Hebel besser als bei jährlichen Direktzahlungen nach dem Kauf, argumentierte Geywitz zuvor: „Wir erreichen also eine höhere Förderwirkung pro eingesetztem Euro als beim Baukindergeld.“

Baukindergeld: Viel Kritik, aber auch viele Fans

Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende 2022 lief es aus. Seit dem Start der Förderung, die zum 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

 Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert und kommt zu einem positiven Ergebnis: Bereits mit dem Baukindergeld seien „die richtigen“ Zielgruppen gefördert worden. Mehr als die Hälfte der Haushalte verfügte demnach über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, rund ein Viertel von weniger als 30.000 Euro. Gerade im untersten Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich für die Entscheidung gewesen, Wohneigentum zu erwerben.

Auch für das Baukindergeld war – wie für die neue Wohneigentumsförderung – das „steuerpflichtige Einkommen“ maßgeblich: Das zu versteuernde Einkommen durfte im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 Euro betragen. Mit einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind kamen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhielt maximal 12.000 Euro Baukindergeld, eine Familie mit drei Kindern 36.000 Euro.

Während der Zuschuss aus dem Baukindergeld regional unterschiedlich eingesetzt wurde – in ländlichen und schrumpfenden Regionen wurden meistens Bestandsimmobilien gekauft –, schließt die neue KfW-Förderung den Kauf im Bestand aus.



Quelle: dpa & haufe.de https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/baukindergeld-kommt-und-wird-auf-drei-jahre-begrenzt_84342_456308.html