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Nackte Kanone – kein Mietmangel

Sonnt sich der Vermieter eines gemischten Büro – Wohngebäudekomplexes regelmäßig nackt im Hof der Anlage, so kann ein Mieter dafür keine Mietminderung geltend machen.

„Rein das ästhetische Empfinden eines anderen führe grundsätzlich nicht zu einem Abwehr-Anspruch“, so dass Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, 2 U 43/22).

Das Nacktsonnen richte sich nicht gezielt gegen die Mieter…, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache werde nicht beeinträchtigt.

Quelle: IVD Immo Professional West 2/2023 Seite 28
Foto Quelle: https://www.freepik.com/free-photo/senior-man-enjoying-glass-alcohol_2827590.htm