Das Bieterverfahren:
schnell, sicher und risikoarm den richtig guten Preis erzielen.
Wenn Sie mögen, können wir Ihr Haus im Bieterverfahren verkaufen. Auch dafür habe ich mich ausbilden lassen. In den letzten Jahren konnte ich eine Reihe von Objekten im Bieterverfahren gut und schnell zum besten Marktpreis verkaufen. Das Bieterverfahren birgt nicht mehr Risiken in sich als ein normaler Verkauf Ihres Hauses.
Der Vorteil: Sie schlagen nur einen Mindestpreis vor, den Rest regeln Angebot und Nachfrage, ohne dass Sie im Lauf des Verkaufsprozesses zurückrudern müssen. Es gibt einen schnellen, kurzen Verkaufsprozess. Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung und keine Auktion! Sowohl Bieter als Verkäufer bleiben frei in ihren Entscheidungen bis zum notariellen Kauftermin. Das Verfahren hilft allen Beteiligten, den besten bzw. höchsten Preis in kurzer Zeit zu finden.
Offenes Bieterverfahren FAQ – häufig gestellte Fragen
01 Was ist ein offenes Bieterverfahren?
Das offene Bieterverfahren ist eine sichere und transparente Methode, eine Immobilie zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Offen heißt, dass jeder mitmachen und ein Gebot abgeben kann.
Im Gegensatz zur Auktion oder Versteigerung ist das offene Bieterverfahren rechtlich nicht bindend. Es ergibt sich keine rechtlich bindende Verpflichtung aus dem Einreichen eines Gebotes, weder für Bieter, noch für Verkäufer. Eine echte, rechtliche Bindungswirkung entsteht erst durch den notariellen Kaufvertrag, vorher nicht.
02 Wie läuft das offene Bieterverfahren ab?
Die Kaufinteressenten melden sich bei mir und erhalten alle wichtigen Unterlagen zum Objekt und eine Einladung zur Besichtigung. Bis zum Ende der Bieterfrist kann ein schriftliches Gebot an mich abgegeben werden. Kaufinteressenten können auch mehrere Gebote abgeben oder abgegebene Gebote jederzeit senken oder erhöhen.
Nach Ende der Bieterfrist erhalten alle Bieter eine Information über das Ergebnis. Der Höchstbietende wird von der Verkäuferseite zu Verkaufsgesprächen eingeladen. Danach wird ein Notartermin vereinbart.
03 Was muss ich als Kaufinteressent:in parat haben?
Wenn Sie das Geld für das Haus nicht unter dem Kopfkissen liegen haben, was bei den wenigsten der Fall sein wird, sollten Sie Folgendes mit Ihrer Bank abklären:
Welchen Teil des Kaufpreises für ein Einfamilienhaus finanziert Ihre Bank?
Wieviel Eigenmittel stehen Ihnen zur Verfügung?
Das machen Sie am besten, bevor Sie entsprechende Häuser besichtigen. Denn sonst kann es gut sein, dass das Haus weg ist, ehe Sie die Finanzierung geklärt haben. Wenn Sie dann ein konkretes Haus ins Auge gefasst haben, wird die Bank anhand der Objektunterlagen und eines eigenen Wertgutachtens nochmal konkret für das Objekt prüfen, ob sie ihre Finanzierungszusage konkretisiert.
04 Welche Rolle spiele ich als Makler?
Der Makler ist von der Verkäuferseite beauftragt, für das Haus in Form des offenen Bieterverfahrens Käufer zu finden. Ich bin als Makler alleiniger Ansprechpartner der Kaufinteressenten. Ich informiere, organisiere Besichtigungstermine, stehe mit Fachauskünften zur Verfügung und stelle sicher, dass der gesamte Prozess geordnet und fair abläuft.
Ich kann auch Hilfestellung bei der Anfrage für Finanzierungsmittel geben, individuelle Vertragswünsche entgegennehmen und Fragen zur Gebotspreisfindung beantworten.
Ich erhalte für meine Leistungen eine Provision von der Verkäuferseite. Es ist nicht vorgesehen, dass der Käufer mit mir eine eigenständige Provisionsvereinbarung trifft.
05 Ist das offene Bieterverfahren gefährlich, können Bieter Fehler machen?
Nein. Die berühmte Filmszene mit der irrtümlich gehobenen Hand bei der Versteigerung eines Picassos gibt es im offenen Bieterverfahren nicht. Sie müssen nichts zahlen, wenn Sie ihr Gebot zurückziehen. Sie müssen als Teilnehmer am offenen Bieterverfahren in keinem Fall irgendetwas zahlen. Erst wenn Sie mit Ihrer Unterschrift beim Beurkundungstermin das Haus gekauft haben, müssen Sie das Kaufobjekt und die Nebenkosten des Grunderwerbs bezahlen und den Makler. Das Schlimmste, was also passieren kann, ist, dass Sie das Kaufobjekt nicht erhalten, weil Sie zu wenig geboten haben.
06 Ist der Verkäufer verpflichtet, mein Gebot anzunehmen?
Nein. Ebenso wenig, wie Sie verpflichtet sind, Ihr Gebot auch durch den Kauf zu realisieren, ist der Verkäufer verpflichtet, Ihr Gebot anzunehmen. Das Höchstgebot ist nur eine Empfehlung dahingehend, mit wem am besten über den Kauf verhandelt werden soll. Der Verkäufer setzt sich mit dem Höchstbietenden und mir zusammen und plant die Eckpunkte des notariellen Kaufvertrages und den Beurkundungstermin. Erst mit der Beurkundung im Notariat entstehen für beide Seiten Verpflichtungen.
07 Was passiert, wenn Sie als Bieter das Höchstgebot abgegeben haben?
Nach Ende der Bieterfrist informiere ich Sie darüber, wo Sie im Bieterverfahren mit ihrem Gebot stehen. Wenn sie Höchstbietender sind, werden Sie sich mit der Verkäuferseite über die Eckpunkte des notariellen Kaufvertrages und den Beurkundungstermin verständigen. Auch hier bin ich weiterhin für alle Beteiligten tätig. Erst mit der Beurkundung beim Notar entstehen für beide Seiten Verpflichtungen und Kosten, wie bei einem normalen Immobilienkauf auch.
08 Was passiert, wenn Sie nicht das höchste Gebot abgegeben haben?
Nach Ende der Bieterfrist informiere ich Sie, wo Sie im Bieterverfahren mit ihrem Gebot stehen. Wenn Sie nicht Höchstbietender sind, jedoch an zweiter oder dritter Stelle stehen, teile ich Ihnen dies mit und kündige Ihnen an, Sie zu informieren, falls der Kauf des Objekts durch den Höchstbietenden scheitern sollte. Zahlen müssen Sie nichts, dass Bieterverfahren selbst ist für die Kaufinteressenten kostenfrei.
09 Was müssen Sie tun, wenn Sie weitere Fragen haben?
Rufen Sie mich ohne zu zögern an. Ich werde Ihnen ausführlich antworten.
Telefon: 02234 4358 870
Mobil: 0172 9988 532